Jan
25
Vodafone muss DSL-Vertragsklauseln ändern

Einige der bisher bei Vodafone verwendeten Vertragsklauseln für DSL-Verträge dürfen nicht länger verwendet werden. Das entschied nun das Landgericht Düsseldorf, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Geklagt hatten Verbraucherschützer aufgrund zweier Klauseln. Die erste ermöglicht es Vodafone, DSL-Anschlüsse auch mit niedrigeren als der maximalen Bandbreite zu schalten. Denn in den Vertragsbedingungen ist (im Gegensatz zur Werbung) lediglich die Rede von der „maximal verfügbaren Bandbreite“. Und die kann in einigen Regionen erheblich von der beworbenen Bandbreite abweichen. Das Gericht befand, dass sich Vodafone damit das Recht sichere, erheblich von bestellten Leistungen abzuweichen. In der Folge erklärten sie die Klausel für unwirksam.

Die zweite Klausel, die der Verbraucherschutz bemängelte, bezieht sich auf Vodafone-Werbung. Der Telekommunikationsanbieter sicherte sich bisher per AGB die Möglichkeit, Kunden jederzeit per E-Mail, Post und Telefon mit Werbung zu überschütten. Auch diese Klausel wurde für unwirksam erklärt – Kunden müssen Werbung explizit zustimmen.