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DSL-Vertrag aus wichtigem Grund kündbar

Im Regelfall haben DSL-Kunden kein Sonderkündigungsrecht, wenn sie während der Vertragslaufzeit umziehen. Das zumindest entschied der BGH Ende 2011. Ein wenig anders sieht die Lage jedoch aus, wenn der Provider am neuen Wohnort die Leistung einfach nicht mehr erbringt. Das entschied nun das Landgericht Koblenz.

Im zugrunde liegenden Fall zog der Kunde in seiner Stadt um und beantragte den DSL-Umzug fristgerecht. Als die Freischaltung seiner Leitung nach sechs Wochen immer noch ausblieb, kündigte er den Vertrag außerordentlich und mit sofortiger Wirkung. Der DSL-Anbieter 1&1 bestand jedoch auf einen späteren Kündigungszeitpunkt und einer Schadenersatzzahlung und zog vor Gericht. Das jedoch entschied letztlich zugunsten des Kunden: Der DSL-Anbieter war seinen Vertragspflichten nicht nachgekommen, obwohl er genug Zeit dazu hatte und die technischen Mittel zur Verfügung standen. Der Kunde kann daher „aus wichtigem Grund“ kündigen.